Zu Beginn des Mandats informieren wir Sie über die zu erwartenden Anwalts- beziehungsweise Notariatskosten, Gebühren Dritter sowie etwaige Steuern. Die Notariatsgebühren sind in der Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN) geregelt.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns hier.